Ausbildung Gerätebediener von geländegängigen Teleskopstaplern
DGUV Grundsatz 308-009, Telestapler von Febr. 2016 nach DIN EN 1459 Teil 1-5
Dauer der Ausbildung und Stufen der Qualifizierung:
Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) Dauer mindestens 20 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen) Dauer mindestens 10 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne nach DIN EN 280 Dauer mindestens 10 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
Stufe 3: betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung. Dauer und Preis auf Anfrage
Inhalt der Stufe 1:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
- Umsturzgefahren
- Anfahren, Überfahren, Anschwenken
- Umgang mit Lasten
- Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten, Einsatz von Schnellwechseleinrichtungen
- Arbeiten in der Nähe von Frei-/ Fahrleitungen
- Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte
- Unterschiede öffentlicher und nichtöffentlicher Verkehrsraum
- Qualifikation und Pflichten
- Prüfungen
- Sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
- Fahrübungen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
inkl. Verpflegung und Getränke während der Schulung
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Preise auf Anfrage
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