Ausbildung und Befähigungsnachweis von Kranführern
nach DGUV Grundsatz 309-003 (alt BGG 921)
Ich biete Ihnen eine Ausbildung an Krananlagen folgender Bauarten:
LKW Ladekran, Verladekran, Hallen - Deckenkran, Brückenkran, Portalkran, Turmdrehkran, Teil - und vollkraftbetriebe Krane
Die Ausbildung erfolgt nach den den neuesten Verordnungen und Vorschriften.
Über die Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Krananlagen schreibt der berufsgenossenschaftliche Grundsatz folgendes vor:
Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen der Kräne beauftragt. Kranführer gelten als unterweisen, wenn Sie an einem Kranführer Lehrgang nach den "Grundsätzen für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" mit Erfolg teilgenommen haben.
Meine Ausbildung orientiert sich nach den aktuellen Grundsätzen DGUV Grundsatz 309-003 und der DGUV Vorschrift 68, sowie allen Betriebssicherheitsvorschriften und dem Arbeitsschutzgesetz.
Bitte lassen Sie sich von mir dazu ein auf Sie zugeschnittenes individuelles Angebot erstellen.
Als Inhouse Schulung direkt bei Ihnen im Unternehmen oder bei einem Geschäftspartner von mir.
Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!