Ausbildung und Qualifizierung Bediener von Hubarbeitsbühnen
Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308 - 008, ArbSchG, BetrSichV,
DGUV R 100 - 500 Kapitel 2.10, Betreiben von Hubarbeitsbühnen
Dauer der Ausbildung und Stufen der Qualifizierung:
Teilnehmer mit vom Unternehmer nachgewiesenen Vorkenntnissen 1 Tag (10 UE)
Teilnehmer ohne Vorkenntnisse 2 Tage
Ausbildungsinhalte;
- Rechtliche Grundlagen und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
- Unfallverhütungsvorschriften, Unfallgeschehen und Statistik
- Bauarten von Hubarbeitsbühnen
- Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung, Notablass
- Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur
- Abnahme, Prüfung, Prüfbuch
- Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt
- Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit
- Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
- Arbeiten an öffentlichen Straßen, Böschungen und Gewässern
- Transport auf der Straße
- Personentransport
- Praktische Übungen
- Prüfung in Theorie und Praxis
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